Spenden und Sponsoring
Hinweise
Natürlich nimmt der Verein Computerias Schweiz auch gerne Spende- und Sponsorengelder entgegen. Da wir unsere Homepage aber nicht mit Reklame «verzieren» möchten, haben wir für Sponsoren diese Extra-Seite geschaffen.
Private Sponsoren ab CHF 100 und kommerzielle Sponsoren ab CHF 1000 werden auf Wunsch auf dieser Seite aufgeführt.
Einzahlungen mit dem Vermerk «Spende» bitte auf Raiffeisenbank Sachseln, IBAN: CH12 8123 2000 0057 8792 1
Steuerbefreiung
Da der Verein Computerias Schweiz mit Sitz im Kanton Obwalden von der zuständigen Behörde als gemeinnützige Institution anerkannt wird, ist sie von der Steuerpflicht befreit. Dies hat zur Folge, dass die im entsprechenden Jahr erfolgten Zuwendungen bei den Spendern grundsätzlich steuerrechtlich abzugsfähig sind. Es gilt jedoch, die nachfolgenden Grundsätze zu beachten, damit mit dem Helfen auch Steuern gespart werden können. Der Verein Computerias Schweiz bestätigt dem Spender die Zuwendung ab einem Betrag von CHF 250 automatisch.
Natürliche Personen (Stand 2014)
Mit der Umsetzung des Steuerharmonisierungsgesetzes durch die einzelnen Kantone kann der Spender die Zuwendungen an den Verein Computerias Schweiz sowohl bei der direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern abziehen. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Zuwendung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die meisten Kantone sehen eine Mindestspende von CHF 100. sowie eine obere Begrenzung.
Juristische Personen (Stand 2014)
Gesellschaften können die freiwilligen Geldleistungen an den Verein Computerias Schweiz grundsätzlich als geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen.
Grosse oder komplexe Spenden unbedingt vom Fachmann überprüfen lassen.
Computerias® Schweiz
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